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4 B 148/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-21, 4 B 148/24
4 B 148/24Verwaltungsgericht21.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-21
Aktenzeichen: 4 B 148/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0321.4B148.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1.2.2024 wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 festgesetzt.
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