Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-20, 36 A 1497/22.T

36 A 1497/22.TVerwaltungsgericht20.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 36 A 1497/22.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-20

Aktenzeichen: 36 A 1497/22.T

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0320.36A1497.22T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landesberufsgericht für Heilberufe 1. Senat

Tenor

Das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln vom 6. Mai 2022 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass eine Verletzung von Berufspflichten des Beschuldigten nicht vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen einschließlich der dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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