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7 B 64/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-13, 7 B 64/23
7 B 64/23Verwaltungsgericht13.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 7 B 64/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0313.7B64.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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