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4 E 218/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-13, 4 E 218/23
4 E 218/23Verwaltungsgericht13.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 4 E 218/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0313.4E218.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.1.2023 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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