Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-13, 14 A 1200/22

14 A 1200/22Verwaltungsgericht13.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 1200/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-13

Aktenzeichen: 14 A 1200/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0313.14A1200.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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