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14 A 1200/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-13, 14 A 1200/22
14 A 1200/22Verwaltungsgericht13.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 14 A 1200/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0313.14A1200.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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