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2 A 2659/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-08, 2 A 2659/20
2 A 2659/20Verwaltungsgericht08.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-08
Aktenzeichen: 2 A 2659/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0308.2A2659.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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