Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-07, 6 B 66/23

6 B 66/23Verwaltungsgericht07.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 66/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-07

Aktenzeichen: 6 B 66/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0307.6B66.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Januar 2023 - 2 L 1181/22 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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