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6 B 66/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-07, 6 B 66/23
6 B 66/23Verwaltungsgericht07.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 6 B 66/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0307.6B66.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Januar 2023 - 2 L 1181/22 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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