Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-06, 6 A 1652/20

6 A 1652/20Verwaltungsgericht06.03.2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Stadtoberinspektors, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1652/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-06

Aktenzeichen: 6 A 1652/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0306.6A1652.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: SGB IX § 178 Abs. 2 Satz 1; VwVfG NRW § 46; LPVG § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; LBG NRW § 34 Abs. 1; GDSG NRW § 24 Abs. 3; VO-Begutachtung § 2 Abs. 2; VO-Begutachtung § 2 Abs. 3; ZPO § 444; VwGO § 104 Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Stadtoberinspektors, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

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