Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-06, 12 A 2023/20

12 A 2023/20Verwaltungsgericht06.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 2023/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-06

Aktenzeichen: 12 A 2023/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0306.12A2023.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen. Das Zulassungsvorbringen der Klägerin zeigt auf, dass die vorliegende Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten im Hinblick darauf aufweist, inwieweit den in einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Einrichtung festgelegten Regelungen zur Platzzahl Bindungswirkung für den Inhalt einer Entgelt- und Leistungsvereinbarung nach §§ 78b f. SGB VIII zukommt.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.