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1 B 1014/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-03, 1 B 1014/22
1 B 1014/22Verwaltungsgericht03.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-03
Aktenzeichen: 1 B 1014/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0303.1B1014.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Dem Antragsteller wird im Rahmen der bereits mit Senatsbeschluss vom 2. Februar 2023 bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt T. aus X. beigeordnet.
Ziffer 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antrags-gegnerin vom 21. April 2022 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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