Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-02, 12 E 102/23

12 E 102/23Verwaltungsgericht02.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 102/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-02

Aktenzeichen: 12 E 102/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0302.12E102.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Antragstellerin wird hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands des erstinstanzlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T. aus E. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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