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12 E 102/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-02, 12 E 102/23
12 E 102/23Verwaltungsgericht02.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-02
Aktenzeichen: 12 E 102/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0302.12E102.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Antragstellerin wird hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands des erstinstanzlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T. aus E. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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