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8 A 3197/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-28, 8 A 3197/20
8 A 3197/20Verwaltungsgericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 8 A 3197/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0228.8A3197.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 6. Oktober 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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