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19 B 138/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-28, 19 B 138/23
19 B 138/23Verwaltungsgericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 19 B 138/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0228.19B138.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Beschwerde und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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