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7 D 372/21.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-24, 7 D 372/21.NE
7 D 372/21.NEVerwaltungsgericht24.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 7 D 372/21.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0224.7D372.21NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde I. - Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie - ist unwirksam, soweit damit eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzielt werden soll.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragstellerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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