Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-23, 6 B 1275/22

6 B 1275/22Verwaltungsgericht23.02.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1275/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-23

Aktenzeichen: 6 B 1275/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0223.6B1275.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.

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