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7 A 2969/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-15, 7 A 2969/21
7 A 2969/21Verwaltungsgericht15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 7 A 2969/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0215.7A2969.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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