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2 A 2164/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-15, 2 A 2164/20
2 A 2164/20Verwaltungsgericht15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 2 A 2164/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0215.2A2164.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Ge-richtskosten des Zulassungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Zulas-sungsverfahren jeweils zur Hälfte und ihre außerge-richtlichen Kosten im Zulassungsverfahren jeweils selbst.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.
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