Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-15, 2 A 2164/20

2 A 2164/20Verwaltungsgericht15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2164/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 2 A 2164/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0215.2A2164.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Ge-richtskosten des Zulassungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Zulas-sungsverfahren jeweils zur Hälfte und ihre außerge-richtlichen Kosten im Zulassungsverfahren jeweils selbst.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.

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