Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-15, 2 A 2163/20

2 A 2163/20Verwaltungsgericht15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2163/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 2 A 2163/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0215.2A2163.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten des Zulassungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Zulassungsverfahren jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten im Zulassungsverfahren jeweils selbst.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.

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