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22 A 849/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-14, 22 A 849/22
22 A 849/22Verwaltungsgericht14.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 22 A 849/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0214.22A849.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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