Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-10, 6 E 331/22

6 E 331/22Verwaltungsgericht10.02.2023

Regest

Erfolgreiche Beschwerde gegen die abgelehnte Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten aus einem Dozentenvertrag

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 331/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 6 E 331/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0210.6E331.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GVG §17a Abs. 4 Satz 3; GVG §17b Abs. 2; BeamtStG §54 Abs. 1; VwGO §40 Abs. 1; VAP1.2-Feu §6 Abs. 2 Satz 1; VAP2.1-Feu §6 Abs. 2 Satz 1

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde gegen die abgelehnte Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten aus einem Dozentenvertrag

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. April 2022 geändert.

Der Verwaltungsgerichtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Köln verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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