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6 A 70/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-08, 6 A 70/22
6 A 70/22Verwaltungsgericht08.02.2023
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Lehrers, der sich gegen die Rücknahme seiner Bestellung zum Datenschutzbeauftragten wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 6 A 70/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0208.6A70.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwVfG NRW §48 Abs.1, Abs. 4
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Lehrers, der sich gegen die Rücknahme seiner Bestellung zum Datenschutzbeauftragten wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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