Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-08, 4 E 477/22

4 E 477/22Verwaltungsgericht08.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 477/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-08

Aktenzeichen: 4 E 477/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0208.4E477.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 10.5.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 22.6.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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