Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-03, 6 B 1133/22

6 B 1133/22Verwaltungsgericht03.02.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren, in dem der Antragsteller seine Beförderung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erreichen möchte.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1133/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-03

Aktenzeichen: 6 B 1133/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0203.6B1133.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO §123; GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren, in dem der Antragsteller seine Beförderung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erreichen möchte.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

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