Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-02, 4 E 329/22

4 E 329/22Verwaltungsgericht02.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 329/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-02

Aktenzeichen: 4 E 329/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0202.4E329.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25.3.2022 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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