Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-02, 4 AR 36/22

4 AR 36/22Verwaltungsgericht02.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 AR 36/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-02

Aktenzeichen: 4 AR 36/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0202.4AR36.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die gerichtliche Verfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20.12.2022 wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

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