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7 A 2456/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-31, 7 A 2456/21
7 A 2456/21Verwaltungsgericht31.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-31
Aktenzeichen: 7 A 2456/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0131.7A2456.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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