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6 B 1216/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-30, 6 B 1216/22
6 B 1216/22Verwaltungsgericht30.01.2023
Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreit um eine Stellenbesetzung
Entscheidungsdatum: 2023-01-30
Aktenzeichen: 6 B 1216/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0130.6B1216.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreit um eine Stellenbesetzung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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