Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-30, 6 B 1216/22

6 B 1216/22Verwaltungsgericht30.01.2023

Regest

Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreit um eine Stellenbesetzung

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1216/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-30

Aktenzeichen: 6 B 1216/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0130.6B1216.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreit um eine Stellenbesetzung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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