Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-27, 6 A 2075/21

6 A 2075/21Verwaltungsgericht27.01.2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines beamteten Lehrers, dessen Klage darauf gerichtet ist, seinen Dienstherrn zum Aufwendungsersatz für einen in der Corona-Pandemie als Lehrmittel beschafften tragbaren Computer zu verurteilen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2075/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-27

Aktenzeichen: 6 A 2075/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0127.6A2075.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BGB § 679; BGB § 683 Satz 2

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines beamteten Lehrers, dessen Klage darauf gerichtet ist, seinen Dienstherrn zum Aufwendungsersatz für einen in der Corona-Pandemie als Lehrmittel beschafften tragbaren Computer zu verurteilen.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juni 2021 wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 900 Euro festgesetzt.

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