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4 E 917/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-27, 4 E 917/22
4 E 917/22Verwaltungsgericht27.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 4 E 917/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0127.4E917.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes Beschwerdeverfahren gegen eine gegenüber dem Beschwerdeführer am 1.9.2022 gegen 11.30 Uhr eröffnete sitzungspolizeiliche Maßnahme des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14.12.2022 – 3 K 3529/22 – wird aufgehoben.
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