Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-26, 16 E 840/22

16 E 840/22Verwaltungsgericht26.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 E 840/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-26

Aktenzeichen: 16 E 840/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0126.16E840.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. November 2022 geändert und der Streitwert auf 2.500,- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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