Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-25, 6 A 3549/20

6 A 3549/20Verwaltungsgericht25.01.2023

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Brandmeisters, der sich gegen die Rücknahme seiner Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung über den Besitz der Fahrerlaubnis und den Konsum von Cannabis wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 3549/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-25

Aktenzeichen: 6 A 3549/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0125.6A3549.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2 LBG

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Brandmeisters, der sich gegen die Rücknahme seiner Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung über den Besitz der Fahrerlaubnis und den Konsum von Cannabis wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

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