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6 A 3549/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-25, 6 A 3549/20
6 A 3549/20Verwaltungsgericht25.01.2023
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Brandmeisters, der sich gegen die Rücknahme seiner Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung über den Besitz der Fahrerlaubnis und den Konsum von Cannabis wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-01-25
Aktenzeichen: 6 A 3549/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0125.6A3549.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2 LBG
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Brandmeisters, der sich gegen die Rücknahme seiner Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung über den Besitz der Fahrerlaubnis und den Konsum von Cannabis wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.
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