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1 B 1120/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-19, 1 B 1120/22
1 B 1120/22Verwaltungsgericht19.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 1 B 1120/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0119.1B1120.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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