Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-19, 1 B 1120/22

1 B 1120/22Verwaltungsgericht19.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1120/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: 1 B 1120/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0119.1B1120.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.