Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-10, 18 A 1695/22

18 A 1695/22Verwaltungsgericht10.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 A 1695/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 18 A 1695/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0110.18A1695.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus L1. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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