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18 A 1695/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-10, 18 A 1695/22
18 A 1695/22Verwaltungsgericht10.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 18 A 1695/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0110.18A1695.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus L1. wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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