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10 B 1235/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-10, 10 B 1235/22
10 B 1235/22Verwaltungsgericht10.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 10 B 1235/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0110.10B1235.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.000 Euro festgesetzt.
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