Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-06, 5 B 252/22

5 B 252/22Verwaltungsgericht06.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 B 252/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-06

Aktenzeichen: 5 B 252/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0106.5B252.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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