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5 B 252/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-06, 5 B 252/22
5 B 252/22Verwaltungsgericht06.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-06
Aktenzeichen: 5 B 252/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0106.5B252.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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