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7 A 504/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-28, 7 A 504/21
7 A 504/21Verwaltungsgericht28.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-28
Aktenzeichen: 7 A 504/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1228.7A504.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
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