Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-28, 7 A 503/21

7 A 503/21Verwaltungsgericht28.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 503/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-28

Aktenzeichen: 7 A 503/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1228.7A503.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 € festgesetzt.

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