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1 B 519/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-28, 1 B 519/22
1 B 519/22Verwaltungsgericht28.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-28
Aktenzeichen: 1 B 519/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1228.1B519.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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