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12 E 46/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-27, 12 E 46/22
12 E 46/22Verwaltungsgericht27.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-27
Aktenzeichen: 12 E 46/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1227.12E46.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus Köln bewilligt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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