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7 B 1139/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-23, 7 B 1139/22
7 B 1139/22Verwaltungsgericht23.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-23
Aktenzeichen: 7 B 1139/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1223.7B1139.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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