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9 A 1740/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-21, 9 A 1740/20.A
9 A 1740/20.AVerwaltungsgericht21.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: 9 A 1740/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1221.9A1740.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen zu je 1/6 die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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