Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-21, 9 A 1740/20.A

9 A 1740/20.AVerwaltungsgericht21.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 1740/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-21

Aktenzeichen: 9 A 1740/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1221.9A1740.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen zu je 1/6 die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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