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2 B 1103/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-20, 2 B 1103/22
2 B 1103/22Verwaltungsgericht20.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-20
Aktenzeichen: 2 B 1103/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1220.2B1103.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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