Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-15, 6 A 2253/20

6 A 2253/20Verwaltungsgericht15.12.2022

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers um eine Hochschulprofessur, dessen Klage auf die Verpflichtung der Beklagten, ihn zu ernennen, hilfsweise auf Verurteilung der Beklagten zur Schadensersatzleistung erfolglos geblieben ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2253/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 6 A 2253/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1215.6A2253.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers um eine Hochschulprofessur, dessen Klage auf die Verpflichtung der Beklagten, ihn zu ernennen, hilfsweise auf Verurteilung der Beklagten zur Schadensersatzleistung erfolglos geblieben ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

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