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4 E 877/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-15, 4 E 877/22
4 E 877/22Verwaltungsgericht15.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 4 E 877/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1215.4E877.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2022 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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