Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-14, 4 E 858/21

4 E 858/21Verwaltungsgericht14.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 858/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-14

Aktenzeichen: 4 E 858/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1214.4E858.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.9.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

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