Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-13, 2 A 1128/20

2 A 1128/20Verwaltungsgericht13.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 1128/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-13

Aktenzeichen: 2 A 1128/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1213.2A1128.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.