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12 A 3854/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-12, 12 A 3854/19
12 A 3854/19Verwaltungsgericht12.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-12
Aktenzeichen: 12 A 3854/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1212.12A3854.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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