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19 E 838/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-08, 19 E 838/22
19 E 838/22Verwaltungsgericht08.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 19 E 838/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1208.19E838.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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