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2 B 1052/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-06, 2 B 1052/22
2 B 1052/22Verwaltungsgericht06.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-06
Aktenzeichen: 2 B 1052/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1206.2B1052.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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