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12 A 3343/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-06, 12 A 3343/20
12 A 3343/20Verwaltungsgericht06.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-06
Aktenzeichen: 12 A 3343/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1206.12A3343.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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